Antworten für die Masteranwärter

26 06 2009

David war so nett, im Prüfungsbüro nochmal die Fragen zu klären, die zum letzten Kolloquium wieder “aufgepoppt” sind:

D: Welche konkreten Studiennachweise werden für die Bewerbung zum Master benötigt?

M: Für die Bewerbung zum Master müssen 2/3 der Leistungen im Kernfach und 2/3 in den übrigen Studiengangsbestandteilen erbracht sein. Die 2/3 Bescheinigung wird auf Anfrage vom Prüfungsbüro ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsbüro also auch die Modul- bzw. Prüfungs- und Teilnahmebescheinigungen der Affinen Module benötigt.

D: Muss die Bachelor Arbeit im Fall der Masterteilnahme ab Oktober nun bis zum 30.09.2009 abgegeben sein, oder genügt es wenn der Antrag bis dato eingereicht ist oder muss sie offiziell angemeldet sein?

M: Alle Leistungen müssen bis zum 30.09.2009 erbracht worden sein (die Bachelorabreit muss also abgegeben worden sein).

D: Wenn die Ba Arbeit erst später abgegeben wird, wird dann automatisch ein weiteres Semester zur BA Zeit zugerechnet?

M: Wenn Die Bachelorarbeit die letzte noch zu erbringende Leistung ist, müssen Sie bei der Anmeldung selbiger nicht mehr immatrikuliert sein.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verbleiben.

Vielen Dank an Frau Mona Kriewald und David. ^.~


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