Anforderungen zur Anmeldung der BA

10 06 2009

Folgendes kam gerade über die Mailingliste zum Thema, was alles abgeschlossen sein muss um die BA anzumelden und bezüglich der Frage, ob man für die BA weiterhin immatrikuliert sein muss:

  1. Nur bis zur Anmeldung der BA muss man immatrikuliert sein, nicht bis zur Abgabe. Diese kann später erfolgen. Aber, falls noch andere Module – sprich Prüfungen, also z. B. noch nicht benotete HA – offen sind, muss man weiter eingeschrieben bleiben. Das bitte unbedingt beachten!
  2. Für die Anmeldung zur BA gilt – wie bereits gesagt – §5 unserer Prüfungsordnung: Alles vom Kernfach, bis auf Vertiefungsmodul II, muss abgeschlossen sein. ABV und affiner Bereich sind davon nicht betroffen. Da können auch noch Module offen sein.

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