Antworten für die Masteranwärter

26 06 2009

David war so nett, im Prüfungsbüro nochmal die Fragen zu klären, die zum letzten Kolloquium wieder “aufgepoppt” sind:

D: Welche konkreten Studiennachweise werden für die Bewerbung zum Master benötigt?

M: Für die Bewerbung zum Master müssen 2/3 der Leistungen im Kernfach und 2/3 in den übrigen Studiengangsbestandteilen erbracht sein. Die 2/3 Bescheinigung wird auf Anfrage vom Prüfungsbüro ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsbüro also auch die Modul- bzw. Prüfungs- und Teilnahmebescheinigungen der Affinen Module benötigt.

D: Muss die Bachelor Arbeit im Fall der Masterteilnahme ab Oktober nun bis zum 30.09.2009 abgegeben sein, oder genügt es wenn der Antrag bis dato eingereicht ist oder muss sie offiziell angemeldet sein?

M: Alle Leistungen müssen bis zum 30.09.2009 erbracht worden sein (die Bachelorabreit muss also abgegeben worden sein).

D: Wenn die Ba Arbeit erst später abgegeben wird, wird dann automatisch ein weiteres Semester zur BA Zeit zugerechnet?

M: Wenn Die Bachelorarbeit die letzte noch zu erbringende Leistung ist, müssen Sie bei der Anmeldung selbiger nicht mehr immatrikuliert sein.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verbleiben.

Vielen Dank an Frau Mona Kriewald und David. ^.~



Anforderungen zur Anmeldung der BA

10 06 2009

Folgendes kam gerade über die Mailingliste zum Thema, was alles abgeschlossen sein muss um die BA anzumelden und bezüglich der Frage, ob man für die BA weiterhin immatrikuliert sein muss:

  1. Nur bis zur Anmeldung der BA muss man immatrikuliert sein, nicht bis zur Abgabe. Diese kann später erfolgen. Aber, falls noch andere Module – sprich Prüfungen, also z. B. noch nicht benotete HA – offen sind, muss man weiter eingeschrieben bleiben. Das bitte unbedingt beachten!
  2. Für die Anmeldung zur BA gilt – wie bereits gesagt – §5 unserer Prüfungsordnung: Alles vom Kernfach, bis auf Vertiefungsmodul II, muss abgeschlossen sein. ABV und affiner Bereich sind davon nicht betroffen. Da können auch noch Module offen sein.


Interessante Vorträge Prof. Dr. Lee Young-jo und Dr. Kim Yong-duk

3 04 2009

Am Donnerstag, den 23.04.2009 wird Herr Prof. Dr. Lee Young-jo, Standing Commissioner der südkoreanischen “Truth and Reconciliation Commission” einen Vortrag mit dem Titel “The Primacy of Democratic Transition Bringing Justice: South Korea’s Experience in Comparative Perspective” halten. Die Veranstaltung wird um 19 Uhr im Hörsaal 340 des Center for Area Studies (Lansstraße 7-9, 14195 Berlin) stattfinden.

Darüber hinaus wird Herr Dr. Kim Yong-duk, Präsident der südkoreanischen “History Foundation” am Freitag, den 05.06.2009 über die Perspektiven für Frieden in Ostasien referieren. Die Veranstaltung wird ab 11 Uhr in Raum 203 im Center for Area Studies stattfinden. Im Anschluss an diese Veranstaltung wird den Studierenden im Institut für Koreastudien die Möglichkeit für weiterführende Gespräche mit unserem Gast gegeben.

Beide Veranstaltungen sind öffentlich und alle Interessierten sind somit herzlich eingeladen.






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